Mandanten-Informationen

Wichtige Hinweise zu Beratung, Mandat und Kosten – damit Sie optimal vorbereitet sind.

Beratung und Mandatserteilung

Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, vereinbaren Sie bitte zunächst einen persönlichen Besprechungstermin. Beschreiben Sie uns dabei Ihr Anliegen so genau wie möglich. Haben Sie bereits Post von einem Gericht, einer Behörde oder einem anderen Anwalt erhalten und läuft eine Frist, wenden Sie sich sofort an uns. Das Versäumen gesetzlicher Fristen kann erhebliche Nachteile verursachen.

Bitte bringen Sie zum Termin alle relevanten Unterlagen mit – wie Verträge, Schriftwechsel, Bescheide oder bereits erhaltene Schreiben. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

Versicherungsschein oder aktuelle Beitragsrechnung

ggf. bereits erteilte Schadensnummer oder Deckungszusage

Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir zu Beginn eine Vollmacht. Mit deren Unterzeichnung kommt das Mandatsverhältnis zustande und wir können Sie offiziell vertreten.

Kosten, Gebühren und Honorare

Viele Menschen zögern den Gang zum Anwalt aus Unsicherheit über mögliche Kosten. Deshalb informieren wir Sie bereits vor der eigentlichen Beratung transparent über die voraussichtlichen Gebühren.

Grundlage der Anwaltskosten

Seit dem 01.07.2004 richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren hängt in den meisten Fällen vom Streitwert ab.Beispiel: Der Streitwert einer Scheidung bestimmt sich u. a. nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen der Ehegatten.

Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung betragen maximal 190 € zzgl. MwSt., liegen jedoch häufig darunter.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Wenn Ihr Einkommen oder Vermögen gering ist, kommen staatliche Unterstützungsmöglichkeiten in Betracht.

Beratungshilfe

Sie ermöglicht eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl. Den Beratungshilfeschein beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht. Voraussetzungen. Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen und Einreichen der notwendigen Unterlagen.

geringes Einkommen

keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Deckung der Beratungskosten

Prozesskostenhilfe (PKH)

Prozesskostenhilfe kann für gerichtliche Verfahren gewährt werden. Sie umfasst:

Befreiung von Gerichtsgebühren

Übernahme der Gebühren des eigenen Anwalts durch den Staat

Voraussetzungen sind u. a.:

geringes Einkommen und Vermögen

keine Kostenübernahme durch andere Stellen (Rechtsschutzversicherung, Gewerkschaft etc.)

ausreichende Erfolgsaussicht

keine mutwillige Klage

Hinweis: Für Strafverteidigung wird keine PKH gewährt. Opfer von Straftaten können unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung erhalten, z. B. als Nebenkläger. Damit wir prüfen können, ob Sie Anspruch auf Beratungshilfe oder PKH haben, bringen Sie bitte zum Erstgespräch Nachweise über Einkommen, Ausgaben und Vermögen mit.

Rechtsschutz-Versicherung

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese möglicherweise Kosten für:

Beratung

gerichtliche und außergerichtliche Vertretung

Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit. Deckungsanfragen übernehmen wir selbstverständlich für Sie.

Hinweis: Bei strafrechtlichen Vorwürfen übernehmen Rechtsschutzversicherungen nur Kosten bei fahrlässigen Straftaten.

Pflichtverteidigung

In besonders schweren Strafsachen kann dem Beschuldigten von Amts wegen oder auf Antrag ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Wir informieren Sie im Rahmen einer Beratung, ob dies in Ihrem Fall möglich ist.

Transparenz und Beratung

Zu allen Fragen rund um Kosten, Gebühren und Finanzierungsmöglichkeiten beraten wir Sie ausführlich, transparent und verständlich. Unser Ziel ist es, dass Sie jederzeit wissen, welche Kosten auf Sie zukommen – klar, nachvollziehbar und ohne Überraschungen.