Unsere Rechtsgebiete

Kompetente Beratung und engagierte Vertretung in allen wichtigen Bereichen des Zivil- und Prozessrechts.

Ein hölzerner Hammer auf einem Ständer, im Hintergrund eine Waage – vermutlich in einem Gerichtssaal.

Allgemeines Zivilrecht

Zum allgemeinen Zivilrecht zählen insbesondere alle schuldrechtlichen Verhältnisse, zum Beispiel:

Verbrauchergeschäfte des täglichen Lebens

Kauf- und Leasingverträge

Darlehensverträge

Dienst- und Werkverträge

Maklerverträge

Eigentums- und Besitzfragen

Ob Kauf von Heimelektronik, Reparatur Ihres Pkw, Anmietung einer Wohnung oder Abschluss eines sonstigen Vertrages – nahezu überall entstehen rechtliche Bindungen. Oft läuft alles reibungslos, aber nicht immer: Mängel der Kaufsache, nicht eingehaltene Verträge oder ausbleibende Zahlungen führen schnell zu Streit.

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Verträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und, wenn nötig, auch bei der gerichtlichen Geltendmachung und Zwangsvollstreckung Ihrer Forderungen.

Eine Person arbeitet an einem Schreibtisch und bearbeitet Dokumente; ein Laptop steht daneben.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsleben kommt es häufig zu Konflikten – zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Für Arbeitgeber ist das Arbeitsrecht schon deshalb wichtig, weil in arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten in der Regel selbst trägt – selbst bei vollständigem Obsiegen. Arbeitgeber müssen daher frühzeitig rechtssichere Entscheidungen treffen. Auch Arbeitnehmer stehen vor vielen Fragen:

Ist meine Vergütung korrekt?

Habe ich Anspruch auf Urlaub, Versetzung, bestimmte Tätigkeiten?

Wie gehe ich mit einer Abmahnung um?

Was tun bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Nach Zugang einer Kündigung bleibt für eine Kündigungsschutzklage nur eine Frist von 3 Wochen. Melden Sie sich daher frühzeitig bei uns.  Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, insbesondere bei Kündigungsschutzverfahren, Streitigkeiten über Lohn, Gehalt und andere Vergütungsbestandteile, Urlaubsansprüchen und Urlaubsabgeltung sowie Abmahnungen und Aufhebungsverträgen.

Der Umschlag ist mit rotem Wachs versiegelt und trägt einen Holzstempel sowie zwei Stifte auf der Oberseite.

Erbrecht

Das Erbrecht regelt unter anderem:

die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge

die Rechte und Pflichten der Erben

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Testamente und Erbverträge

Pflichtteilsrechte und Erbverzicht

Die gesetzlichen Regelungen passen nicht immer zu den persönlichen Lebensverhältnissen. Wer sich allein auf die gesetzliche Erbfolge verlässt, riskiert unerwünschte Ergebnisse und Konflikte innerhalb der Familie. Sinnvoll ist es daher, rechtzeitig klare Regelungen zu treffen, etwa  durch ein Testament oder einen Erbvertrag, durch Überlassungs- oder Übergabevereinbarungen oder durch klare Gestaltung bei Ehegatten- und Geschwisterkonstellationen.

Wir unterstützen Sie sowohl bei der vorausschauenden Gestaltung als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche – stets mit Blick auf Ihre persönliche Situation und die familiären Beziehungen.

Hammer und ausgeschnittene Papierfamilie auf Holzoberfläche, die Familienrecht oder Gerichtsverfahren symbolisieren.

Familienrecht

Trennung und Scheidung sind emotional belastende Situationen, in denen wichtige rechtliche Fragen zu klären sind. Häufig geht es um:

Scheidung und Trennungsfolgen

Unterhalt für Kinder und Ehegatten

Sorge- und Umgangsrecht

Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich

Regelungen im Güterrecht

nichteheliche Lebensgemeinschaften

Gerade in dieser Phase ist es schwer, den Überblick zu behalten. Wir nehmen uns im ersten Beratungsgespräch bewusst Zeit, um Ihnen die notwendigen Schritte zu erklären und eine möglichst einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.

Für Unterhaltsberechtigte ist eine frühe Beratung wichtig, damit Ansprüche nicht verloren gehen. Auch für glückliche Ehen kann eine vorsorgende Beratung sinnvoll sein: Ein rechtzeitig geschlossener Ehevertrag kann im Falle einer Trennung erhebliche Kosten und Streitigkeiten vermeiden.

Eine Person unterzeichnet einen Vertrag neben einem Hammer, einem Hausmodell, Bargeld und einer Justitia-Waage.

Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung

Ob Selbständiger, Unternehmer, Freiberufler oder Privatperson – ausstehende Zahlungen sind ein häufiges Problem. Trotz erbrachter Leistung bleibt die Rechnung offen, die Zahlungsmoral ist oft schlecht.


Unser Rechtssystem bietet verschiedene Wege, Forderungen durchzusetzen und einen Vollstreckungstitel zu erlangen – Grundlage für Pfändung und Zwangsvollstreckung. Dazu gehören unter anderem:

Mahnbescheid

Urkundsprozess

Scheck- und Wechselprozess

Zahlungsklage

Wir begleiten Sie von der ersten Zahlungsaufforderung über das gerichtliche Verfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung – mit Sorgfalt und Beharrlichkeit.

Eine Person schreibt auf Papier und benutzt dabei einen Stift und einen Taschenrechner.

Insolvenzrecht

Die Zahl der Insolvenzen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Betroffen sind hiervon sowohl Schuldner als auch Gläubiger. Privatpersonen und ehemals selbständig Tätige, die die Voraussetzungen des § 304 Abs. 1 Satz 2 InsO erfüllen, beraten und unterstützen wir bei:

Erstellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans

Vorbereitung und Stellung des Antrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Durchführung eines gerichtlichen Einigungsversuchs und bei dessen Scheitern im Insolvenzverfahren einschließlich Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens beraten und unterstützen wir selbständig Tätige bei:

Vorbereitung und Stellung des Antrags auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens

Durchführung des Insolvenzverfahrens einschließlich Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Gläubiger vertreten wir bei:

Anmeldung und Sicherung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren

Vorbereitung und Stellung des Antrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Wahrnehmung ihrer Rechte in Gläubigerversammlungen

Zwei Holzfiguren halten einen Block mit einem Absatzsymbol; weitere Figuren im Hintergrund.

Sozialrecht

Das Sozialrecht ist komplex und stark von Behördenverfahren geprägt. Viele Betroffene fühlen sich im „Paragrafendschungel“ schnell alleingelassen. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in den Bereichen:

Gesetzliche Rentenversicherung (z. B. Alters- und Erwerbsminderungsrenten)

Gesetzliche Krankenversicherung (z. B. Krankengeld, Behandlungsansprüche)

Pflegeversicherung (Einstufung, Pflegegrade)

Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft (Arbeitsunfall, Berufskrankheit)

Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II / Bürgergeld)

Grundsicherung und Sozialhilfe

Förderleistungen wie Elterngeld, Kindergeld, BAföG

Gerade im Bereich „Hartz IV“ / Bürgergeld sind viele Bescheide fehlerhaft. Gegen rechtswidrige Bescheide kann und sollte man sich wehren – oftmals trägt dann die Behörde die notwendigen Kosten des Widerspruchsverfahrens.

Statue der Justitia mit Waage.

Opferhilfe

Wenn Sie Geschädigter einer Straftat sind, sollen Sie in dieser Situation nicht allein gelassen werden. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche, denn auch Opfer haben Rechte. Wir vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen des Opferrechts: 

Nebenklage

Zeugenbeistand

Adhäsionsverfahren

Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen

Gewaltschutzverfahren

Durchsetzung von Opferentschädigung nach dem SGB XIV

Autobahn mit Lichtstreifen von Autos im Sonnenuntergang.

Verkehrsrecht

Die Teilnahme am Straßenverkehr birgt Risiken – als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger. Ein Unfall ist schnell passiert, und nicht immer regulieren Versicherungen den Schaden reibungslos. Wir vertreten Sie insbesondere bei:

Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen

Auseinandersetzungen mit Haftpflicht- und Kaskoversicherungen

Verteidigung in verkehrsstrafrechtlichen Verfahren, insbesondere bei „Unfallflucht“, Gefährdung des Straßenverkehrs, Alkohol / Drogen oder Fahren ohne Fahrerlaubnis)

Verteidigung in Bußgeldverfahren (z. B. Geschwindigkeitsverstoß, Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß, Alkohol / Drogen)

Unser Ziel ist es, Bußgelder, Punkte und insbesondere Fahrverbote möglichst zu vermeiden oder zu reduzieren. Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig, spätestens nach Erhalt eines Bußgeldbescheides oder einer Vorladung als Beschuldigter.